Vollmacht

Vollmachten zu Ihrer Vertretung für unsere Kanzlei in München

Damit wir Sie in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten vertreten können und dürfen, benötigen wir Ihre schriftliche Bevollmächtigung.

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  • Vertragskontrolle

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So können wir Ihnen helfen

Wenn wir Sie und Ihre Interessen in einem Zivilprozess vertreten sollen, schicken Sie uns bitte eine zivilrechtliche Vollmacht. Sollen wir Sie im Strafrecht vertreten, schicken Sie uns bitte entsprechend eine Strafprozessvollmacht.


Diese Bevollmächtigungen erlauben es uns nicht, gegen Ihre Interessen zu handeln. Sie dienen lediglich als Nachweis, dass wir Sie in Ihrer Rechtslage vertreten. Selbst nach dem Erhalt der Vollmacht werden wir Sie stets über geplante Handlungen informieren und vorab mit Ihnen besprechen, damit wir stets in Ihrem Interesse handeln.

Sofern wir Ihre Interessen in Ihren Angelegenheiten wahren sollen, übersenden Sie uns dafür eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, die Sie unter den nachstehenden Links finden. Drucken Sie diese bitte aus und schicken sie diese ausgefüllt, mit Ihren persönlichen Daten an unsere Kanzleiadresse:


Kanzlei Fellmann

Kobellstraße 5

80336 München

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